Glossar

Lexikon / Glossar: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das darauf abzielt, Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen zu verhindern und gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen unabhängig von bestimmten Merkmalen sicherzustellen. Es trat in Deutschland am 18. August 2006 in Kraft und basiert auf EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund der folgenden Merkmale:

  1. Geschlecht
  2. Rasse oder ethnische Herkunft
  3. Religion oder Weltanschauung
  4. Behinderung
  5. Alter
  6. Sexuelle Identität

Das Gesetz gilt in verschiedenen Lebensbereichen, darunter:

  • Beschäftigung und Beruf: Arbeitgeber dürfen keine Personen aufgrund der oben genannten Merkmale diskriminieren, sei es bei der Einstellung, beim Gehalt, bei Beförderungen oder anderen Arbeitsbedingungen.
  • Zugang zu Gütern und Dienstleistungen: Unternehmen und Dienstleister dürfen Personen nicht aufgrund der genannten Merkmale den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen verweigern oder sie ungleich behandeln.
  • Bildung: Bildungseinrichtungen dürfen keine Schüler oder Studenten aufgrund der genannten Merkmale benachteiligen.
  • Soziale Sicherheit: Der Zugang zu Sozialleistungen darf nicht aufgrund der genannten Merkmale verweigert oder eingeschränkt werden.

Das AGG schützt sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen vor Diskriminierung und ermöglicht es ihnen, bei Verstößen rechtliche Schritte einzuleiten. Unternehmen und Organisationen müssen daher sicherstellen, dass ihre Richtlinien und Praktiken im Einklang mit den Bestimmungen des AGG stehen, um Diskriminierung zu vermeiden.


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