Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Gesetz, das darauf abzielt, Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen zu verhindern und gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen unabhängig von bestimmten Merkmalen sicherzustellen. Es trat in Deutschland am 18. August 2006 in Kraft und basiert auf EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung.
Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund der folgenden Merkmale:
Das Gesetz gilt in verschiedenen Lebensbereichen, darunter:
Das AGG schützt sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen vor Diskriminierung und ermöglicht es ihnen, bei Verstößen rechtliche Schritte einzuleiten. Unternehmen und Organisationen müssen daher sicherstellen, dass ihre Richtlinien und Praktiken im Einklang mit den Bestimmungen des AGG stehen, um Diskriminierung zu vermeiden.