Glossar

Lexikon / Glossar: Homosexuellenverfolgung

Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) war ein Gesetz, das von 1871 bis 1994 in verschiedenen Formen existierte und Homosexualität kriminalisierte. Während dieser Zeit wurden homosexuelle Handlungen zwischen Männern als “widernatürlich” und “widernatürliche Unzucht” angesehen und mit Gefängnisstrafen geahndet. Die Bestimmungen des Paragraphen 175 waren Teil einer breiteren gesellschaftlichen und rechtlichen Unterdrückung von Homosexualität in Deutschland.

In der NS-Zeit wurde Paragraph 175 verschärft, und viele schwule Männer wurden verhaftet, verfolgt und in Konzentrationslager deportiert. Tausende starben in den Lagern, und diejenigen, die überlebten, trugen oft lebenslange Stigmatisierung und Traumata davon.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Paragraph 175 in Westdeutschland zunächst beibehalten und sogar weiter verschärft. In der DDR wurde Paragraph 175 ebenfalls angewendet, allerdings in etwas weniger rigider Form.

Erst im Jahr 1969 wurde der Paragraph 175 in der Bundesrepublik Deutschland reformiert, wodurch einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen in privaten Räumen nicht mehr strafbar waren. Im Jahr 1994 wurde der Paragraph schließlich abgeschafft, und homosexuelle Handlungen wurden in Deutschland nicht mehr kriminalisiert.

Die Homosexuellenverfolgung im Zusammenhang mit Paragraph 175 hat tiefe Narben in der deutschen LGBTQ+-Community hinterlassen. Obwohl der Paragraph nicht mehr existiert, erinnert er weiterhin an die historische Diskriminierung und das Leiden, das homosexuelle Menschen in Deutschland erlitten haben. Heute wird die Aufarbeitung und Anerkennung dieser Geschichte als wichtiger Schritt zur Förderung von Gleichberechtigung und Respekt für die LGBTQ+-Gemeinschaft betrachtet.


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